produravit AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Duravit AG
I. Geltung
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) der Duravit AG, Deutschland, gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für den Geschäftsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
- Diese AGB gelten ausschließlich; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
- Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
II. Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
- Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot, das entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Vertragserfüllung angenommen wird.
- Wir behalten uns an Mustern,
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und
unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Der Besteller verpflichtet sich, als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. - Angaben im Sinne von Ziffer II. Absatz 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 Absatz 1 Satz 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn wir in unserem Angebot ausdrücklich Bezug darauf nehmen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“ ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer, letztere wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug, sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch 9% pro Jahr, berechnet. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes möglich.
- Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
- Duravit ist berechtigt, die jeweilige Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorauskasse durchzuführen.
IV. Lieferung und Mitwirkungspflichten
- Der Umfang unserer Lieferungspflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder für den Kunden unzumutbar sind.
- Teillieferungen sind gestattet und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die Angabe von Lieferfristen ist stets unverbindlich und erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden.
- Lässt sich eine vereinbarte Frist infolge von
uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht
einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall wird
der Kunde umgehend unterrichtet. Dauern die behindernden Umstände einen
Monat nach Ablauf der vereinbarten Frist immer noch an, kann jede Seite
vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Das Gleiche gilt, wenn wir selbst nicht beliefert werden, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben. - Die von Duravit an den Kunden gelieferten Produkte entsprechen den gesetzlichen Regelungen des vom Kunden angegebenen Lieferlandes. Ist kein Lieferland angegeben, so gilt die Lieferanschrift des Kunden als Lieferland. Beabsichtigt der Kunde, die Produkte nach deren Erhalt in Drittländer auszuführen und hat er Duravit dies nicht mitgeteilt, ist er verpflichtet selbst sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden Gesetzen und Bestimmungen dieser Länder entsprechen. In diesem Fall übernimmt Duravit keine Haftung aus einer eventuellen Nicht-Einhaltung von produktbezogenen Vorschriften sowie relevanter Export- bzw. Importvorschriften.
V. Erfüllungsort und Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, wenn der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder noch andere Leistungen von uns übernommen wurden,
z.B. die Versandkosten oder Anlieferung.
VI. Sachmängel, Rechtsmängel
- Soweit Duravit für manche Produkte eine Garantie übernimmt, gilt diese nur gegenüber Endverbrauchern und nur nach Maßgabe der gesonderten Garantiebedingungen.
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
- Den Kunde trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
- Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.
- Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Übersteigen die Kosten der Nachbesserung mehr als 50% des Lieferwertes, so sind wir berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern.
- Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgen- den Absätze – Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
- Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
- § 478 BGB bleibt unberührt; für den Anspruch auf Schadensersatz geltend jedoch auch beim Lieferantenrückgriff die Regelungen aus Ziffer VI Absatz 7 bis 9.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Rechtsmängel.
VII. Sonstige Schadensersatzhaftungen
- Die Bestimmungen in Ziffer VI. Absatz 7 bis 9 gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen.
- Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
- Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in Ziffer VI. Abs. 7 bis 9 entsprechend.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Verjährung
- Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden bei Sanitärkeramik, Bade- und Duschwannen, Badmöbeln, WC-Sitzen (außer Dusch- WC-Sitzen) sowie Installations-Systemen, Accessoires und Armaturen verjährt, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, in fünf Jahren ab Ablieferung der Ware . Für alle übrigen Produkte (insbesondere, aber nicht ausschießlich Whirlwannen, Pools, Saunen, Dampf- duschen, SensoWash Dusch WC Sitze und sämtliche Verschleißteile) gilt, vorbehaltlich von § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB, eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
- Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB ein Jahr.
- Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, nach § 823 BGB und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
- Sämtliche Ansprüche stehen unter dem Vorbehalt fachgerechter Installation und Beachtung der Produkt-, Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Installationshinweisen.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt
uns so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden
aus der Geschäftsverbindung,
einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch, wenn
Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
Das gilt auch für Ware, die vereinbarungsgemäß an Dritte (z.B. Einkaufsverbände) berechnet wurde. - Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
- Der Kunde tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden , insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Waren mitzunehmen.
- Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsware einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.
- Bei Verpfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% oder ihren Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt.
X. Rechtliche Rahmenbedingungen zum elektronischen Datenaustausch
- Wir ermöglichen unseren Kunden, nahezu alle Geschäftsprozesse auf elektronischem Wege abzuwickeln.
- Gültig sind die Preise und Konditionen, die wir mit dem Kunden vereinbart haben (Preislisten, Konditionen). In der Bestellung vom Kunden angegebene oder abweichende Preise werden beim Bestelleingang nicht verarbeitet.
- Fehlerhafte Nachrichten, d.h. solche, die nicht dem Aufbau des definierten Satzformates entsprechen, gelten für beide Seiten als nicht übertragen. In einem solchen Fall erfolgt die direkte Absprache mit den technisch und fachlich Verantwortlichen des Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, für die zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
- Geplante Stillstandszeiten bei der elektronischen Datenübermittlung teilen wir so frühzeitig wie möglich mit. Gleiches gilt im Falle von Störungen.
XI. Allgemeines
- Die Rechte bzw. Ansprüche des Kunden sind nicht übertragbar, es sei denn Duravit hat dieser Übertragung im Voraus schriftlich zu gestimmt. § 354a HGB bleibt davon unberührt.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm der eingetragene Sitz von Duravit. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, kurz CISG).
Stand:
September 2019
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